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Was ist Identitätsbetrug?

Spass- oder Fakebestellungen unter Nutzung von fremden Namen in Online Shops gelten als Identitätsbetrug. Dies gilt auch für Fake-Bestellungen über ein  Affiliate-Partnerprogramm (Werbepartner-Programm) um sich ggf. Provisionen für die vermeintliche Vermittlung von Kunden zu erschleichen.

Als Identitätsbetrug (Identitätsmissbrauch) wird die missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten (der Identität) einer natürlichen Person durch Dritte bezeichnet.

Ziel eines Identitätsbetrug kann es sein, einen betrügerischen Vermögensvorteil zu erreichen oder den rechtmäßigen Inhaber der Identität in Misskredit zu bringen.

Bei einem Identitätsbetrug wird neben dem Namen eine Reihe persönlicher Daten wie beispielsweise Name, eMail-Adresse, Geburtsdatum, Anschrift,  Bankkonto- oder Kreditkartennummern genutzt, um die Feststellung der tatsächlichen eigenen Identität zu umgehen oder diese zu verfälschen.

Die missbräuchliche Nutzung einer fremden Identität kann für die Opfer zu finanziellen Nachteilen führen, z.B. bei missbräuchlichen Onlinebestellungen auf fremden Namen (Fakeabschlüsse für Stromverträge, Versicherungsabschlüsse etc.). Wird der Missbrauch aufgedeckt, so wird der Täter nicht nur für den Missbrauch selbst bestraft, sondern muss den angerichteten finanziellen Schaden tragen und die Strafen für die im Namen des Opfers begangenen Taten übernehmen.

Insbesondere im E-Commerce (bei Onlinebestellungen) kann Identitätsdiebstahl erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftspartner haben. Geschädigte durch Identitätsdiebstahl wehren sich nach Bekanntwerden der Straftat am effektivsten durch eine Strafanzeige (auch gegen Unbekannt) bei der Polizei.

Wir unterstützen umfassend die Ermittlungsbehörden!

 

Mögliche Rechtsfolgen bei Betrug mit falschen Angaben zur Person

§276 StGB Urkundenfälschung:

Wer unechte Urkunden herstellt, um im Rechtsverkehr zu täuschen, kann bestraft werden. Das kann schon bei Bestellungen im Internet unter falschem Namen greifen.

§ 269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten:

Wer beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, um im Rechtsverkehr zu täuschen oder gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, um zu täuschen, kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder auch Geldstrafe bestraft werden.

§ 238 StGB Nachstellung (Stalking-Paragraph):

Wer Waren oder Dienstleistungen auf den Namen Dritter bestellt oder unter Verwendung dessen persönlicher Daten kann bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe erhalten.

 

§ 263 StGB Betrug…..

Betrugsversuche

Derzeit werden vermehrt Online Fakeanträge eingereicht für Strom-, DSL- oder Versicherungsverträge. Dabei werden auch Angaben von realen Personen verwendet.

  • Unser Tipp an den Verursacher: Google mal nach Strafen für Identitätsmissbrauch, Urkundenfälschung und die Kosten für Detekteien etc.! Du wärst nicht der erste, der denkt schlauer zu sein als die Polizei. Jeder hinterlässt umfangreiche digitale Spuren auf den Plattformen mit den Werbelinks, bei unserem Hostingpartner und bei den eingebundenen Vergleichsportalen. Dies ist ganz sicher nicht nur die vermutlich auch verschleierte IP-Adresse [userip_location type='ip']. 
  • Info an Geschädigte: Hier können Sie eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten.
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