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GKV-Kündigungsfristen

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Wie sind die Kündigungsfristen bei der gesetzliche Krankenversicherung?

Beim Krankenkassenwechsel hat der Gesetzgeber eine feste Regelung für alle Kassen festgeschrieben. An dem Tag, wo du schriftlich den Beitritt bei der neuen Krankenkasse erklärst, gilt eine Frist bis zum Ablauf des übernächsten Monats. Bei einem Statuswechsel (z.B. Arbeitgeberwechsel) kannst du sofort die Krankenkasse wechseln.

  • Beispiel: Du stellst den Antrag auf Mitgliedschaft bei deiner neuen Wunschkasse im Februar. Dann bist du ab Mai dort versichert.
  • Beispiel: Du beendest im Februar dein Arbeitsverhältnis und beginnst Anfang März eine neue Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber. Ab Beginn der Beschäftigung im März kannst du sofort eine neue Krankenkasse wählen und musst nicht die Frist von 2 Monaten abwarten.
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