Betriebliche Altersversorgung (bav)
Ab dem 01.01.2020 gibt es einen Freibetrag für bAV-Renten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser löst die bisherige Freigrenze ab. Der KV-Freibetrag ist dynamisch (max. 1/20 der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV) und beträgt in 2021 schon 164,50 EUR. D.h. wenn Sie...