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Solvency II – das Schreckgespenst für bAV Anbieter

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Die Solvency II-Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG) führt weiterentwickelte Solvabilitätsanforderungen für Versicherer ein, denen eine ganzheitliche Risikobetrachtung zugrunde liegt, und stellt neue Bewertungsvorschriften hinsichtlich Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auf, die künftig mit Marktwerten anzusetzen sind. Auf diese Weise soll das Risiko der Insolvenz eines Versicherers verringert werden. Gleichzeitig dient die Richtlinie der Harmonisierung des Aufsichtsrechts im europäischen Binnenmarkt.

Ziel der EU-Solvabilitätsvorschriften ist es sicherzustellen, dass Versicherungsunternehmen finanziell solide sind und negativen Ereignissen standhalten können, um die Versicherungsnehmer und die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu schützen sowie letztendlich die dauerhafte Erfüllbarkeit langfristiger Verträge, insbesondere von Lebensversicherungs- und Rentenpolicen zu garantieren. Am 01.01.2016 ist Solvency II in Kraft getreten.

Die Finanzmarktkrise bzw. Staatsschuldenkrise

..hat gezeigt, dass die nationalen und europäischen Regelungen (die zum Teil über 30 Jahre alt sind) nicht ausreichen, um das System zu stabilisieren.
Die neuen Solvabilitätsvorschriften sollen diesen Flickenteppich unterschiedlicher Regeln ersetzen und gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie einen einheitlichen Verbraucherschutz gewährleisten.

Probleme für die BAV

  • Derzeit decken die Solvabilitätsanforderungen nur typische Versicherungsrisiken ab, wohingegen die Versicherer in der Zukunft auch verpflichtet sind,
  • Kapital zur Absicherung des Marktrisikos (z.B. Wertminderung der Anlagen des Versicherungsunternehmens durch Finanzkrisen),
  • des Kreditrisikos (z.B. Nichterfüllung von Schuldverpflichtungen u.a. auch von Hypotheken- und Obligationspapieren) und des operationellen Risikos (z.B. Misswirtschaft oder Systemausfall) zu bereitzustellen.
  • Dazu sind die Versicherer verpflichtet, interne Risikokontrollsysteme einzuführen, die die Risiken marktgerecht und zukunftsbezogen bewerten. 89 Prozent der Betroffenen sehen neue Reporting-Tools für Ihre IT-Technologien als zusätzliche und schwer handelbare Belastung.
  • Beispiel nach aktueller Diskussionslage Solvency II: Immobilien müssen zu 25% mit Eigenkapital sowie Aktien und erneuerbare Energieprojekte (u.a. Windparks) mit sage und schreibe 49% Eigenkapital hinterlegt sein.

Dies führt zu gravierenden Problemen, da das Eigenkapital auf Kosten der Sicherheit geparkt werden muss und so die Rendite schwächelt.

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