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Was ist das Sozialpartnermodell?

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Das Sozialpartnermodell (auch Nahles Rente genannt), ist der jüngste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Beim Sozialpartnermodell vereinbaren Unternehmen mit den Gewerkschaften, dass der Arbeitgeber lediglich vertraglich vereinbarte Beiträge an die Versorgungseinrichtung zahlt (reinen Beitragszusage ohne Anspruch auf garantierte Altersleistung). Daraus wird eine Zielrente bestimmt.

Ziel ist eine kollektive Kapitalanlage, die durch den Verzicht auf Garantien deutlich höhere Renditechancen bietet als herkömmliche Versicherungsprodukte.

Das Sozialpartnermodell im Überblick:

  • Reiner Beitragszusage im Sozialpartnermodell
  • Haftungsbefreiung für den Arbeitgeber
  • Renditechancen für Arbeitnehmer
  • Einfache und attraktive Vervielfältigungsregelung
  • Flexible Nachzahlungsmöglichkeit
  • Kein Kapitalwahlrecht bei der Auszahlung, nur als Rente möglich

Diese sogenannte Zielrente kann als Sozialpartnermodell nur auf Basis von Tarifverträgen abgeschlossen werden. Für die Modellumsetzung dieser Zielrente können die Sozialpartner entweder selbst ein Versorgungswerk gründen oder Zielrenten-Produkte von Versicherungsanbietern wählen. Alternativ kann die Durchführung auch über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder Direktversicherung erfolgen.

Der Wegfall von Garantien enthaftet den Arbeitgeber und stellt dem Versorgungsberechtigten eine höhere Versorgung im Alter in Aussicht. Der Gesetzgeber verspricht sich viel von den neugeschaffenen Möglichkeiten – die Verantwortung für die Umsetzung wurde an die Tarifparteien abgegeben, das Modell sieht faire Verhandlungen vor und strebt eine hohe Akzeptanz bei den Arbeitnehmern an.

Entgegen den bisher etablierten Modellen der betrieblichen Altersversorgung mit hoher Planungssicherheit haften hier weder der Arbeitgeber noch die Versorgungseinrichtung für die Erfüllung bestimmter Leistungen – der Arbeitnehmer trägt sämtliche Anlagerisiken.

Es können auch nichttarifgebundene Arbeitgeber diese Form der bAV vereinbaren. Voraussetzung dafür ist aber eine entsprechende Öffnungsklausel im Tarifvertrag. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht jedoch nicht.

Anbieter von Versorgungswerken nach dem Sozialpartnermodell

  • Allianz Pension Partners
  • Das Rentenwerk (Konsortium aus Barmenia, Debeka, Gothaer, Huk-Coburg, Stuttgarter)
  • Die Deutsche Betriebsrente (Konsortium aus Talanx und Zurich)
  • Initiative Vorsorge (Konsortium aus Alte Leipziger, LV 1871, Die Bayerische, Volkswohl Bund)
  • R+V Pensionsfonds AG (Konsortium aus R+V und Union Investment)

So ist das Sozialpartnermodell abgesichert

Die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) überwacht das Sozialpartnermodell. Die Sozialpartner müssen mit den Vorsorgeeinrichtungen möglichst effiziente und sichere Betriebssysteme einführen und steuern. Eine Pflicht zur Insolvenzabsicherung besteht nicht. So springt auch der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) nicht bei möglichen Zahlungsausfällen ein.

Beitragszahlung im Sozialpartnermodell

  • AN-Beiträge per Entgeltumwandlung
  • Arbeitgeber über Zuwendungen

Die Beiträge sind wie in der Direktversicherung und Pensionskasse bis zu 8% der BBG Steuer- und bis zu 4% der BBG SV frei. Möglich ist auch ein Optionsmodell ( Opt-Out). Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer automatisch in die bAV einbezogen wird, wenn er nicht widerspricht.

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