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Was ist eine Direktversicherung (bav)?

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Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin abschließt.

Der Arbeitgeber leitet die Beiträge seiner Arbeitnehmer in der Regel über die Bruttoentgeltumwandlung ans Versicherungsunternehmen weiter.

Jeder Arbeitnehmer (im ersten Arbeitsverhältnis) hat einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Daher muss der Arbeitgeber mindestens eine Direktversicherung anbieten – sofern nicht bereits andere Modelle im Betrieb existieren.

Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Steuerfreiheit der Beiträge gemäß § 3 Nr. 63 EStG bis zu acht Prozent der BBG
  • Riester-Förderung (§§ 10a, 79 ff. EStG) grundsätzlich möglich
  • Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung bei Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der BBG
  • Absicherung der Hinterbliebenen möglich
  • garantierte Mindestleistung
  • lebenslange garantierte Rentenleistungen
  • sehr einfache Übertragung bei Arbeitgeberwechsel bzw. Deckungskapitalübertragung (DKÜ) möglich

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung mit Möglichkeit der Riester-Förderung erfüllbar
  • sehr geringer Verwaltungsaufwand
  • kein Versorgungsrisiko, da sich die Ansprüche des Arbeitnehmers bzw. seiner Angehörigen unmittelbar gegen das Versicherungsunternehmen richten (Subsidärhaftung beachten)
  • Beitragszusage mit Mindestleistung möglich
  • keine PSV-Beitragspflicht, Bilanzneutralität
  • Der gesetzl. Mindestzuschuss von 15% auf die Entgeltumwandlung ist weitestgehend kostenneutral durch die Senkung der Lohnnebenkosten aufgrund der Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen

Tipp:  Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die freie Wahl überlässt, informieren Sie sich vor Abschluss einer bAV bei einem unabhängigen Berater !

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