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Was ist eine Subsidärhaftung?

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Immer mehr Arbeitgeber sind davon betroffen!

Da es mittlerweile mehrere Pensionskassen gibt, die die Leistung kürzen (und teils sogar ein Verbot für Neugeschäft von der BAFIN haben), müssen für die zugesagten Leistungen nun die Arbeitgeber einspringen.

Arbeitgeber führen das Entgelt der Beschäftigen zwar an die Versorgungsträger ab, sind aber dennoch für die Erfüllung der Leistung verantwortlich.

Was bedeutet Subsidiärhaftung in der betrieblichen Altersvorsorge?

Im Betriebsrentengesetz § 1 BetrAVG steht: Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts– oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann unmittelbar über den Arbeitgeber oder über einen der in § 1b Abs. 2 bis 4 genannten Versorgungsträger erfolgen. Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt. […]

In der Praxis sind derzeit Arbeitgeber betroffen, die u.a. folgende Versorgungsträger gewählt haben:  BVV, Kölner Pensionskasse, Caritas Pensionskasse

Leistung werden gekürzt und der Arbeitgeber muss die Differenz ausgleichen!

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