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Zielsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten.

  • Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde die betriebliche Altersvorsorge (bAV) umfassend reformiert.
  • Es wurde mit dem Sozialpartnermodell eine Art sechster Durchführungsweg der bAV geschaffen
  • Ziel ist es, die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu gestalten und diese weiter zu verbreiten da bisher erst ca. 60% aller Arbeitnehmer eine bAV haben.

 

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