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Der Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung

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Eine Ehe hält im Durchschnittlich ca. 15 Jahre. Fast 40 Prozent aller Ehen werden geschieden. Doch was passiert dann mit der Altersversorgung?

Häufig haben sich die Frauen um Haushalt und Kindererziehung gekümmert und darauf gebaut, dass durch die Rente ihres Ehemanns auch ihre eigene Altersversorgung gesichert ist. Aber was geschieht, wenn die Ehe nicht bis zum Ruhestand hält? Muss der geringer verdienende Ehepartner in diesen Fällen immer verzichten und mit einer geringeren Rente auskommen?

Der Versorgungsausgleich soll dem entgegenwirken. Die in der gemeinsamem Zeit erworbenen jeweiligen Rentenanwartschaften werden halbiert und dem jeweils anderen gutgeschrieben. Damit soll auch der Ehepartner, welcher Haushaltsführung und Kindererziehung übernimmt, eigene Rentenansprüche erhalten.

Dieses gilt für alle Altersversorgungsansprüche: Neben der gesetzlichen Rente sind hier besonders auch alle Ansprüche auf Betriebsrenten im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufzuteilen. Auch hierbei gilt der Grundsatz der Halbteilung, jeder Ehepartner erhält nach der Scheidung die Hälfte der erworbenen Altersversorgungsanwartschaften.

Die Folgen für die Arbeitgeber durch den Versorgungsausgleich

In der Vergangenheit hatte der Gesetzgeber den Arbeitgebern die Aufgabe einfach gemacht: Der Arbeitgeber teilte die Höhe der Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung mit und die Abwicklung, Abrechnung und spätere Auszahlung erfolgte dann durch die Deutsche Rentenversicherung. In der Praxis erwies sich diese Regelung aber als extrem aufwendig und fehleranfällig.

Mit der Neuregelung des Versorgungsausgleichs vor rund 10 Jahren gilt jetzt die sogenannte interne Teilung (Grundsatz der Halbteilung): Der Ehepartner erhält einen eigenen Anspruch auf Altersversorgung gegen den Arbeitgeber des geschiedenen Ex-Ehepartners. Der Arbeitgeber hat somit einen weiteren Anspruchsberechtigten in sein System der betrieblichen Altersversorgung aufzunehmen. Sein Verwaltungsaufwand – und auch sein Risiko hier Fehler bei der Berechnung zu begehen – erhöht sich enorm.

 

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