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Direktzusage

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Bei der Direktzusage kommt die Betriebsrente direkt aus dem Betriebsvermögen. Die höhere Steuerfreiheit in der Ansparphase ist ein Vorteil. Bei einem Jobwechsel besteht allerdings kein Anspruch auf die Mitnahme zum nächsten Arbeitgeber.

Bei einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer eine Rente aus Betriebsvermögen zu zahlen. Das kann eine Betriebsrente sein, aber auch zusätzlich oder ausschließlich eine Absicherung bei Invalidität oder Schutz der Angehörigen im Todesfall des Arbeitnehmers.

Noch machen Direktzusagen fast die Hälfte aller Betriebsrenten aus, aber das wird sicher ändern, denn das finanzielle Risiko für Arbeitgeber steigt mit der steigenden Lebenserwartung der Arbeitnehmer: Unternehmen müssen die Renten künftig länger zahlen, was die Kalkulation unsicher macht.

Zusatzbausteine wie Absicherung bei Invalidität oder Schutz der Angehörigen bei Todesfall des Arbeitnehmers sind möglich. Wenn eine Beitragsrückgewähr vereinbart wird, erhalten die Angehörigen zum Beispiel die bisher angesparten Beiträge zurück, falls der Sparer vor Erreichen des Rentenalters stirbt.

Der Arbeitgeber muss zur Absicherung der Renten auch Beiträge in den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV-Beiträge) )zahlen. Dieser springt im Falle einer Insolvenz ein. Das Risiko liegt also beim Arbeitgeber allein.

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