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Herausforderungen für die betriebliche Altersversorgung

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Die Anbieter von betrieblicher Altersversorgung haben aktuell diese Herausforderungen zu meistern:

Steigende Lebenserwartung

Die bAV leistet grundsätzlich lebenslang. Steigende Lebenserwartung führt damit zu einer längeren Rentenzahlungsphase. Geparrt mit der Anforderung der steigenden Renten (Anpassungsprüfpflicht) wird diese Kalkulation immer schwieriger. In den aktuellen Tarifen vieler Marktteilnehmer wird die finale Rentenberechnung daher (Rentenfaktor) auf den Zeitpunkt des Renteneintritts abgestellt.

Niedriger Kapitalmarktzins

Die meisten Menschen wünschen sich hohe Garantien. Zu Zeiten von höheren Zinsen wurde durch den Rechnungszins (Garantiezins) von bis zu 4% bei Abschluss einer bAV eine garantierte Ablaufleistung ausgewiesen, die höher war, als die eingezahlten Beiträge.

Mittlerweile ist der Höchstrechnungszins bei 0,9% angekommen, die nächste Absenkung ist absehbar. Viele Anbieter verabschieden sich daher selbst von Tarifen mit einer 100%igen Beitragsgarantie. Warum? Will man hohe Garantien sichern, kostet dies Rendite! Mit kleineren Anfangsgarantien ist der Anbieter flexibler in der Anlage und hat so die Chance auf höhere Erträge.

Akzeptanz der Beschäftigten

Obwohl bereits seit dem 01.01.2002 ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung besteht, haben auch heute immer noch viele Beschäftigte keinerlei betriebliche Altersversorgung. Im Jahr 2020 gab es in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahre rund 18,36 Millionen Personen, die selber Anspruch auf eine Betriebsrente besaßen oder in deren Haushalt jemand anderes Anspruch auf eine Betriebsrente hatte (Quelle: statista.com).

Zieht man davon noch die Personen ab, die lediglich eine Arbeitgeberfinanzierte Versorgung oder nur eine kleine Entgeltumwandlung haben, wird bewusst wie wenig eine wirklich auskömmliche bAV haben.

Garantiezusagen in Altverträgen

Auch wenn aufgrund sinkender Zinseinnahmen immer weniger Überschüsse erzielt werden, haben die Versicherer noch große Bestände von Altverträgen im Portfolio. Verträge von 1995-2000 haben z.B. nur 4% Garantiezins. Die Bedienung dieser Verträge hat sinkende Erträge der Neukunden zur Folge. Mittlerweile gibt es immer mehr Fälle von Anbietern, die in finanzielle Schieflage geraten und ehemalige Leistungsversprechen nicht mehr halten können.

Schafft es der Anbieter nicht, genügend Neugeschäft zu machen und nimmt der Anteil der „Altverträge“ immer mehr zu, droht das AUS für den Anbieter.

Die Finanzaufsicht Bafin hat mittlerweile 36 von 135 unter „verschärfter Beobachtung“ und zwei Pensionskassen sogar schon die Betriebserlaubnis entzogen (Caritas Versicherungsverein, Kölner Pensionskasse).

Portabilität

Bei einem Arbeitgeberwechsel hat der Beschäftigte das Recht auf Portabiliät. D.h. wenn der neue Arbeitgeber den bestehenden Versorgungsvertrag (die Altzusage) nicht übernehmen möchte, so kann das angesammelte Kapital auf einen Neuvertrag (im Versorgungswerk) des neuen Arbeitgebers übertragen werden. Dies nennt man Deckungskapitalübertragung (DKÜ).

Je nach Anzahl solcher Vorgänge entsteht für den abgebenden Anbieter ein Liquiditätsthema. Bei einer DKÜ darf dem Arbeitnehmer vom neuen Versicherer nicht nochmals Abschlusskosten in Rechnung gestellt werden. Dies dient dem Schutz der Beschäftigten. In der heutigen Zeit bei fünf oder mehr Arbeitgebern in der Erwerbsbiographie bzw. bei vielen Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen ist dies für den Beschäftigen ein sehr bedeutsamer Punkt.

Wenn der neue Versicherer jedoch keine Abschlusskosten in Rechnung stellen darf, sein Kostenaufwand aber vergleichbar hoch ist, führt diese Portabilität auch bei ihm zu einer finanziellen Belastung.

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